Verbotene Artikel bei eBay
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Wer bei eBay privat oder geschäftlich Erfolg haben möchte, sollte unbedingt bedenken, dass längst nicht alle Artikel bei dem renommierten Auktionshaus im Internet angeboten werden dürfen.
Es gibt sogar eine sogenannte “rote Liste”, in der alle Artikel aufgeführt werden, die bei eBay nicht unter den Hammer kommen dürfen. Hält man sich als eBay-Seller nicht an diese Verbote, so kann dies unterschiedliche Folgen haben. Von der Streichung der Auktion über eine Kündigung der eBay-Mitgliedschaft bis hin zu rechtlichen Konsequenzen kann ein Einstellen verbotener Artikel vielfältige Folgen nach sich ziehen.
Daher möchten wir alle interessierten eBay-Mitglieder nachfolgend näher darüber informieren, welche Artikel sie bei eBay besser nicht zum Verkauf anbieten sollten. Ein Blick auf die eBay-Grundsätze zu unzulässigen Artikeln ist jedoch vor jeder Auktion wichtig. Denn die gesetzlichen Regelungen können sich in dieser Hinsicht immer wieder ändern, sodass einige verbotene Artikel bei eBay an dieser Stelle wohlmöglich noch nicht aufgeführt werden konnten.
Grundsätze zu unzulässigen Artikeln bei eBay
An dieser Stelle hält eBay in seinen Grundsätzen genau fest, dass das Anbieten von Artikeln, die gegen jegliche Gesetze oder anderen gesetzlichen Regelungen verstoßen, bei eBay verboten ist. Ebenfalls dürfen bei eBay keine Artikel veräußert werden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder mit sonstigen Grundregeln des Internetauktionshauses im Konflikt stehen.
Somit möchte man dafür sorgen, dass ein sicherer und fairer Handel bei der Auktionsplattform möglich ist. Dabei sollte man beim Einstellen von Auktionen bei eBay im Ausland bedenken, dass dort oftmals andere Verbote gelten. Daher tut man als Verkäufer gut daran, wenn man die jeweiligen Grundregeln vor dem Start der eigenen Auktion möglichst genau studiert. Denn selbst wenn man einen verbotenen Artikel als kostenlose Auktion bei eBay einstellt, kann man dafür im Nachhinein noch belangt werden.
Es gibt in vielen Kategorien Einschränkungen
Ein Blick auf die Grundregeln von eBay ist auch deshalb wichtig, weil in vielen Kategorien gewisse Einschränkungen gelten, über die sich die meisten eBay-Händler nicht im Klaren sein dürften. So ist es zum Beispiel so, dass Eintrittskarten für die verschiedensten Arten von Events sowie sogar Flugtickets grundsätzlich bei eBay verkauft werden dürfen, doch auch in dieser Kategorie gelten Ausnahmen.
Fahrkarten der Deutschen Bahn, die zumindest schon in Teilen genutzt wurden, dürfen nämlich genauso nicht bei eBay veräußert werden wie Flugtickets, die an eine bestimmte Person gebunden sind. Nur weil man seinen Artikel in einer Produktkategorie einstellt, die grundsätzlich für den Verkauf bei eBay zugelassen ist, bedeutet dies also nicht, dass dies auch erlaubt ist. Daher sollten die eBay-Verkäufer vor allem in den folgenden Produktbereichen einen Blick auf die eBay-Richtlinien werfen und sich mit den unzulässigen Ausnahmen vertraut machen:
- Elektronische Geräte
- Fahrscheine, Flugtickets & Eintrittskarten
- Gebrauchte Kleidung
- Kataloge
- Medizinprodukte
- Tierartikel
- Waffen und Waffenzubehör
- Wertpapiere, Banknoten und Obligationen
- Briefmarken
- Anlage- und Sammlermünzen sowie Barren
Ein Blick auf die unzulässigen Artikel im Bereich Elektronik zeigt eindeutig, dass es meist Produkte aus dem Ausland sind, die nicht den deutschen Sicherheitsrichtlinien sowie Qualitätsstandards entsprechen und daher nicht bei eBay Deutschland verkauft werden dürfen. Gesetzlich verboten ist auch der Verkauf von Abhörgeräten und Loggern, wozu auch Wanzen und Lasermikrofone zählen. Uhren- oder Teddykameras sowie jegliche andere Arten von Überwachungsgeräten mit Funk- und Bildübertragung, die rein optisch einem anderen Gebrauchsgegenstand gleichen, dürfen ebenfalls nicht bei eBay verkauft werden. Außerdem besteht ein Verkaufsverbot von Geräten ohne CE-Kennzeichnung sowie Blockern und Jammern.
Während private Verkäufer wohl ohnehin nur sehr selten solche Artikel zum Verkauf bei eBay anbieten, sind die Erläuterungen zu den Regelungen in Bezug auf unzulässige gebrauchte Kleidung schon deutlich interessanter. Gebrauchte Kleidung, die bei eBay versteigert wird, muss grundsätzlich gepflegt, hygienisch sauber und gereinigt sein. Allerdings dürfen Unterhosen und Damenstrumpfhosen sowie Babyunterwäsche selbst in einem gereinigten, gebrauchten Zustand nicht bei eBay verkauft werden. Zudem darf der Verkäufer die Artikelbeschreibung bei gebrauchter Kleidung nicht mi Informationen zu den körperlichen Eigenschaften des einstigen Trägers der Kleidungsstücke versehen. Dieses Verbot ist also eng mit dem Verbot von Angeboten mit sexuellen Inhalten verbunden.
Der Verkauf von Fälschungen ist nicht zulässig
Vor allem das Anbieten von Produkten, die gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen, wird bei eBay nicht toleriert.
Zum Teil ist es sogar so, dass die Markenhersteller bei eBay selbst Testkäufe tätigen und eigene Teams einstellen, die sich nur mit dem Aufstöbern von gefälschter Ware bei eBay beschäftigen.
In diesem Fall drohen also empfindliche Strafen. Gefälschte Artikel und Raubkopien sind vor allem in den folgenden Bereichen unzulässig:
- Software
- Spielekonsolen und Games
- Kleidung, Schuhe und Schmuck
- Elektronik
- Jegliche weitere Repliken und Fälschungen von Markenwaren
- Musik, Fotos und Filme
- Parfüms und Kosmetika
- Medien zum Download
- Beschreibbare Datenträger
- Fotokopien
Bei gefälschten Waren besteht zudem das Problem, dass ein erhebliches gesundheitliches Risiko für den Käufer von diesen Artikeln ausgehen kann. Das gilt zum Beispiel bei gefälschter Kosmetika, die Inhaltstoffe enthält, die schädlich für den menschlichen Körper sind. In solch einem Fall können also heftige Klagen auf den Verkäufer zukommen, sofern dieser erwischt wird.
Diese Artikel dürfen grundsätzlich nicht bei eBay verkauft werden
Die Liste der verbotenen Artikel bei eBay gestaltet sich alles in allem sehr lang. Daher sollte man bei jeglichen Unsicherheiten unbedingt einen gezielten Blick auf die eBay-Grundsätze richten, die wir hier leider nur im Überblick betrachten können. Selbstverständlich ist der Handel mit lebendigen sowie geschützten Tieren als auch geschützten Pflanzen verboten. Auch Pflanzen, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen, dürfen bei eBay nicht versteigert werden. Der Handel mit Katzen- und Hundefell ist zudem untersagt.
Gleiches gilt für menschliche Körperteile und sterbliche Überreste, wozu selbstverständlich auch Knochen zählen. Nationalsozialistische und andere extremistische Artikel werden bei eBay ebenfalls in keinster Weise toleriert und jegliche Artikel, die verfassungsfeindliches Gedankengut propagieren oder dies auch nur verharmlosen, dürfen ebenfalls nicht verkauft werden. Die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland führen außerdem zu den folgenden Verkaufsverboten bei eBay:
- Tabakwaren im Auktionsformat
- Archäologische Funde ohne Dokumente
- Cracksoftware sowie Entschlüsselungsprogramme und –werkzeuge
- Artikel, mit denen man den Kopierschutz umgehen kann
- Arzneimittel (mit Ausnahmen von Apotheken, die bei eBay aktiv sind)
- Behördliche Ausweispapiere und Lizenzen
- Ausweise, Gegenstände sowie Kleidung aus sicherheitsrelevanten Bereichen
- Artikel, die von einem Handelsembargo betroffen sind
- Jugendgefährdende Medien
- Adress- oder Mailinglisten
- Unzulässige Leistungen (Inkassodienste, virtuelle Beziehungen, Dienstleistungen mit Körperkontakt usw.)
- Drogen
- Gefahrenstoffe (Gift- und radioaktive Stoffe, Explosivstoffe, etc.)
Die Folgen eines Verstoßes gegen diese eBay-Grundsätze
Ein Verstoß gegen eines der eben genannten Verbote wird von eBay in keinem Fall toleriert und kann in schweren Fällen sogar zur Anzeige gebracht werden. Außerdem droht der Verlust des eigenen PowerSeller-Status sowie der Einbehalt von eBay-Gebühren für die bereits aktiven, unzulässigen Auktionen und Suchanzeigen, die von eBay aus diesem Grund gelöscht wurden. Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann eine Einschränkung der Nutzung der eBay-Auktionsplattform aus dem eigenen Verhalten resultieren. Ob oder wie lange ein vorläufiger oder endgültiger Ausschluss von eBay erfolgt, liegt dabei allein in dem Ermessen der eBay-Mitarbeiter. Es gilt also, dass man sich besser eingehend informieren sollte. Denn auch bei eBay schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.